8 (a) Zertifizierungsanforderungen

Abschnitt 8 (a) ist eine Bestimmung des Small Business Act, die kleinen Unternehmen, die Angehörigen von Minderheiten oder benachteiligten Gruppen angehören, eine Vorzugsbehandlung einräumt, wenn diese Unternehmen um Aufträge der Bundesregierung konkurrieren. Kleine Unternehmen, die gemäß Abschnitt 8 (a) zertifiziert sind, können auch ein Paket zur Unterstützung von Unternehmen erhalten. Abschnitt 8 (a) wird von der Small Business Administration verwaltet, die verlangt, dass Unternehmen den Besitz sowie die Größe nachweisen, um eine Zertifizierung für das Programm zu erhalten.

Eigentumsvoraussetzungen

Unternehmen, an denen mindestens 51 Prozent US-Bürger sind, die Afroamerikaner, Hispanoamerikaner, Ureinwohner Amerikas oder Asiaten sind, können eine 8 (a) -Zertifizierung beantragen. Unternehmen, die im Besitz von Organisationen oder Genossenschaften sind, die sich aus qualifizierten Einzelpersonen zusammensetzen, z. B. Unternehmen, die im Besitz von Indianerstämmen sind, können ebenfalls zertifiziert werden. Ein Unternehmer, der nicht Mitglied einer berechtigten Gruppe ist, muss vor der Bewerbung für das 8 (a) -Programm Unterlagen vorlegen, die Diskriminierung aufgrund von Faktoren wie Behinderung oder geografische Isolation sowie einen detaillierten Nachweis der wirtschaftlichen Notwendigkeit nachweisen.

Definition von Kleinunternehmen

Unternehmen müssen die Small Business Administration-Definition eines kleinen Unternehmens erfüllen, um sich für das Hilfsprogramm 8 (a) zu qualifizieren. Ein kleines Unternehmen kann in einem Industriezweig, für den es staatliche Aufträge erhalten möchte, nicht führend sein. Es muss auch die Größenbestimmungen für seinen Geschäftsbereich erfüllen. Diese Vorschriften sind in der SBA-Tabelle der Standards für kleine Unternehmen enthalten. Die meisten Unternehmen, die in der Produktion oder im Bergbau tätig sind, dürfen 500 Mitarbeiter nicht überschreiten. Nicht produzierende Unternehmen werden nach Jahreseinnahmen klassifiziert, die in den meisten Fällen 7 Millionen US-Dollar nicht übersteigen können.

Zusätzliche Anforderungen

Ein zugelassenes kleines Unternehmen muss mindestens zwei Jahre in Betrieb sein, um in das 8 (a) -Programm aufgenommen zu werden. Seine berechtigten Eigentümer müssen die volle Entscheidungsfreiheit über das Unternehmen haben, und diese Eigentümer müssen "guten Charakters" sein. Die Small Business Administration verlangt von jedem Antragsteller die Angabe einer persönlichen Vorgeschichte, in der er etwaige Vorstrafen verbreiten muss. Die SBA kann Bewerber auch auffordern, sich zu Interviews zur Charakterbewertung zu unterziehen.

Antrag auf 8 (a) -Zertifizierung

Die SBA fordert Unternehmer dazu auf, sich online (8) für die Zertifizierung zu bewerben. Der erste Schritt für die Beantragung des 8 (a) -Programms ist die Registrierung als Auftragnehmer in der Datenbank der zentralen Auftragnehmerregistrierung der Bundesregierung, gefolgt von der Registrierung im SBA-System für allgemeine Anmeldungen (GLS). Sobald dies abgeschlossen ist, kann sich eine Bewerberin mit ihrem GLS-Konto anmelden und auf ein interaktives Anmeldeformular zugreifen. Nachdem der Antragsteller das Online-Formular ausgefüllt und übermittelt hat, muss er außerdem Hardcopies und Begleitmaterial an die SBA senden. Die SBA benötigt dann bis zu 90 Tage, um auf abgeschlossene Anträge zu antworten.

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