Architektonische Gestaltungsrechte

Der urheberrechtliche Schutz von Architektur ist ein besonders komplizierter Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. Einige Gebäude sind urheberrechtlich geschützt, andere nicht. Alte Gebäude haben einen anderen Status als neuere. Bei einem Gebäude, das urheberrechtlich geschützt werden kann, kann die Gestaltung des Gebäudes in Form von Bauplänen oder Modellen getrennt vom Gebäude selbst geschützt werden. Auch für urheberrechtlich geschützte Gebäude ist der Schutz nicht so umfassend wie für andere Werke wie Bücher oder Gemälde. Einige Anwendungen urheberrechtlich geschützter Architektur sind auch dann zulässig, wenn Sie nicht der Inhaber des Urheberrechts sind. Die Nuancen des architektonischen Urheberrechts sind besonders wichtig für Architekten und Bauherren, die neue Entwürfe erstellen oder bestehende Entwürfe wiederverwenden, sowie für Fotografen und Filmemacher, die Gebäude in ihre Arbeit integrieren.

Urheberrechte ©

Das Urheberrecht bietet einen rechtlichen Schutz für kreative Werke wie Bücher, Kunst, Fotografie und Skulptur. Es gibt dem Urheber des Werkes das alleinige Recht, es zu kopieren, zu verändern, zu verkaufen oder anderweitig zu verwenden. Andere, die dies wünschen, müssen die Genehmigung des Copyright-Inhabers einholen. Sobald ein Werk in konkrete Form gebracht wurde, ist es sofort urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht bleibt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bestehen. Wenn das Urheberrecht übertragen wurde oder der Urheber unbekannt ist, gilt das Urheberrecht 120 Jahre nach der Gründung oder 95 Jahre nach der Veröffentlichung, je nachdem, was zuerst eintritt.

Architektenschutzgesetz

Die Architektur war in den Vereinigten Staaten nicht durch frühes Urheberrecht geschützt, obwohl Gebäude in anderen Ländern urheberrechtlich geschützt sein könnten. Der Kongress verabschiedete 1990 das Architectural Works Protection Act (AWPA), um das innerstaatliche Architekturrecht mit internationalen Abkommen in Einklang zu bringen, die die Vereinigten Staaten unterzeichnet haben. AWPA bietet einen umfassenden Urheberrechtsschutz für viele, jedoch nicht für alle Formen der Architektur.

Überdachte Architektur

AWPA dehnt den urheberrechtlichen Schutz auf Gebäude aus, die als dauerhafte, ortsfeste Gebäude für den menschlichen Gebrauch gedacht sind. Neben Häusern und Arbeitsplätzen sind auch Gebäude wie Kirchen, Museen, Pavillons und Pavillons enthalten. Gebäude, die nach dem 1. Dezember 1990 entworfen wurden, sind ebenso wie Gebäude, die vor dem 1. Januar 2003 errichtet wurden, urheberrechtlich geschützt, auch wenn der Entwurf vor dem 1. Dezember 1990 erstellt wurde. Das Urheberrecht erstreckt sich auf überdachte Gebäude und getrennt auf Blaupausen und andere Baupläne . Architekten und Bauherren, die vorhaben, vorhandene Entwürfe in neue Werke zu kopieren, sollten sicherstellen, dass die Entwürfe nicht urheberrechtlich geschützt sind oder dass sie vom Urheberrechtsinhaber die Genehmigung zur Wiederverwendung erhalten. Vergewissern Sie sich bei neuen Entwürfen, dass Ihr Vertrag angibt, ob der Architekt, Bauherr oder Bauherr das Urheberrecht besitzt.

Werke, die nicht durch Copyright geschützt sind

Bauwerke, die nicht für die Belegung vorgesehen sind, sind nicht urheberrechtlich geschützt, z. B. Brücken, Straßen und Dämme. Bauwerke, die keine Gebäude sind, wie Boote und Wohnmobile, werden ebenfalls nicht erfasst. Temporäre Strukturen wie Zelte werden nicht von AWPA abgedeckt. Der Urheberrechtsschutz gilt für die Gesamtkonstruktion des Gebäudes, erstreckt sich jedoch nicht auf die Standardmerkmale von Gebäuden wie Fenster und Türen.

Fotografien

Ein Gebäude an einem öffentlichen oder sichtbaren Ort kann fotografiert werden, ohne den urheberrechtlichen Schutz des Gebäudes zu verletzen. Das Foto darf ohne Zustimmung des Inhabers des Urheberrechts des Gebäudes veröffentlicht und gewerblich verwendet werden. Andere Formen der visuellen Darstellung, wie Videoaufzeichnung oder Zeichnung, sind ebenfalls zulässig. Diese Ausnahme gilt nur für Architektur. Sie dürfen beispielsweise ein Foto eines urheberrechtlich geschützten Gemäldes in einer Werbekampagne nicht ohne Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers verwenden. Wenn Sie ein Gebäude fotografieren oder filmen, vergewissern Sie sich, dass in einem kommerziell verwendeten Bild keine Personen erkennbar sind, sofern Sie nicht die Erlaubnis erhalten haben, Teil des Bildes zu sein.

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