Sind die Initialen urheberrechtlich geschützt?

Initialen sind nicht urheberrechtlich geschützt, was wahrscheinlich eine gute Sache ist. Andernfalls wäre es anderen Personen untersagt, dieselben Initialen ohne Erlaubnis des Inhabers des Urheberrechts zu verwenden, sobald eine Person ein Urheberrecht an ihren Initialen hatte. Das Urheberrecht ist jedoch nicht die einzige Form des rechtlichen Schutzes von schriftlichem Material. Sie können Initialen vor kommerziellem Missbrauch durch andere Formen des Schutzes von geistigem Eigentum schützen, z. B. Marken.

Urheberrechte ©

Das Urheberrecht schützt kreative Werke wie Romane, Gedichte, Fotografien und Kunstwerke. Wenn Sie ein Werk in greifbarer Form erstellen - beispielsweise auf Papier oder auf Leinwand -, ist es automatisch urheberrechtlich geschützt. Es ist keine Registrierung erforderlich. Das Urheberrecht gewährt Ihnen ein ausschließliches Recht, das von Ihnen erstellte Werk zu verwenden, zu reproduzieren oder zu verkaufen. Niemand sonst kann dies gesetzlich ohne Ihre Erlaubnis tun.

Kurze Arbeiten

Der Urheberrechtsschutz gilt im Allgemeinen nicht für sehr kurze Werke, insbesondere wenn keine Hinweise auf Kreativität vorhanden sind. Das Copyright Office weist ausdrücklich darauf hin, dass Namen, Titel, Slogans, Domainnamen, kurze Phrasen und einfache Listen nicht urheberrechtlich geschützt sind. Dieser fehlende urheberrechtliche Schutz beinhaltet Initialen.

Warenzeichen

Initialen können durch andere Formen des rechtlichen Schutzes wie Marken geschützt werden, wenn die Initialen für kommerzielle Zwecke verwendet werden. Initialen, die eine Marke oder ein Produkt identifizieren, können gesetzlich geschützt sein, sodass andere nicht die gleichen Initialen für ähnliche kommerzielle Artikel verwenden können. Zum Beispiel ist DKNY, die Initialen von Donna Karan New York, eine gesetzlich geschützte Marke.

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