So berechnen Sie den Steuersatz für die Unternehmensgrenze

Der Grenzsteuersatz für eine Körperschaft bezieht sich auf den Steuersatz, mit dem der letzte Dollar steuerpflichtigen Einkommens des Unternehmens besteuert wird. Die Kenntnis des Grenzsteuersatzes hilft dem Unternehmen, die tatsächlichen Kosten erwarteter Ertrags- oder Aufwandssteigerungen besser vorauszusehen. Wenn das Unternehmen beispielsweise einen Grenzsteuersatz von 20 Prozent zahlt, erspart eine zusätzliche Steuerabschreibung für Wohltätigkeitsorganisationen dem Unternehmen nur 20 Cent pro Dollar. Wenn das Unternehmen jedoch einen Grenzsteuersatz von 35 Prozent zahlt, spart die gleiche Spende dem Unternehmen 35 US-Dollar gegenüber dem Dollar.

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Addieren Sie alle abzugsfähigen Ausgaben, die das Unternehmen im Steuerjahr bezahlt. So kann das Unternehmen unter anderem die an die Arbeitnehmer gezahlten Löhne, die Kosten der verkauften Waren, die Zinsen für Schulden, die Werbung und die Pensionspläne abziehen.

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Ziehen Sie die abzugsfähigen Kosten vom Gesamtumsatz des Unternehmens für das Jahr ab. Wenn das Unternehmen beispielsweise Einnahmen in Höhe von 35 Millionen US-Dollar erzielt, aber abzugsfähige Kosten in Höhe von 19 Millionen US-Dollar erzielt, hat das Unternehmen nur 16 Millionen US-Dollar an steuerpflichtigem Einkommen.

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Schlagen Sie in der IRS-Publikation 542 nach dem Zeitplan für die Körperschaftssteuertarife nach und ermitteln Sie die Spanne, in der Ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen fällt. In diesem Beispiel liegen 16 Millionen US-Dollar zwischen 15 und 18, 33 Millionen US-Dollar.

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Finden Sie den Grenzsteuersatz in der nächsten Spalte rechts neben dem Einkommensbereich des Körperschaftsteuersatztarifs. Fahren Sie nach Abschluss dieses Beispiels nach rechts von der Spanne, um festzustellen, dass Ihr Unternehmen ab 2011 Steuereinnahmen von 38 Prozent in Höhe von 38 Millionen US-Dollar aufweist.

Dinge benötigt

  • IRS-Veröffentlichung 542

Warnung

  • Eine Personaldienstleistungsgesellschaft zahlt einen einheitlichen Steuersatz von 35 Prozent (Stand 2011) und nicht die Einkommensteuerklasse.

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