So berechnen Sie die Miete für ein Home Office-Gelände für eine Steuererklärung

Viele Kleinunternehmer haben den Eindruck, dass der Abzug eines Home-Office-Dienstes fast automatisch zu einem Internal Revenue Service-Audit führt. Wie Martin Nissenbaum von Ernst & Young in einem CNN / Money-Artikel von 2005 feststellt, handelt es sich bei dem Abzug jedoch eher um eine „rosafarbene Flagge als um eine rote Flagge“. Mit anderen Worten, Abzüge beim Home Office können die Kontrolle Ihrer Steuererklärungen erhöhen Aber wenn Sie sich an die Regeln halten, wird es Ihnen gut gehen. Wenn Sie berechtigt sind, können Sie einen Teil Ihrer Miete als geschäftliche Aufwendungen geltend machen. Es gibt zwei Methoden zur Berechnung des Abzugsbetrags.

1

Entscheiden Sie, ob Sie berechtigt sind, einen Teil Ihrer Miete für Home Office-Ausgaben zu beanspruchen. Der IRS erlaubt Ihnen dies nur, wenn Sie den Raum ausschließlich für Ihr Unternehmen nutzen. Wenn Ihr Home-Office gleichzeitig als Lager- oder Trainingsraum dient, können Sie keinen Teil Ihrer Miete geltend machen. Wenn Sie ein Badezimmer bei Ihnen zu Hause ausschließlich für Kunden reservieren oder nur während Ihrer Geschäftszeiten nutzen, können Sie möglicherweise das Badezimmer sowie Ihr Home-Office in Anspruch nehmen.

2

Zählen Sie die Gesamtzahl der Zimmer in Ihrem Haus, wenn alle Zimmer ungefähr gleich groß sind. Teilen Sie die Anzahl der Räume, die Sie ausschließlich geschäftlich nutzen, durch die Gesamtzahl der Räume in Ihrem Zuhause. Dies ist der Prozentsatz Ihres Hauses, den Sie von Ihrer Steuererklärung abziehen können.

3.

Zählen Sie die Quadratmeter aller Räume in Ihrem Zuhause zusammen, die Sie ausschließlich geschäftlich nutzen. Teilen Sie diese Zahl durch die Gesamtfläche Ihres Hauses. Sie können diesen Prozentsatz in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

4

Addieren Sie Ihr Bruttoeinkommen aus Ihrem Hauptgeschäft für das Jahr. Addieren Sie Ihre gesamten Abzüge, einschließlich der Abzüge des Home-Office. Ihre Abzüge können Ihr Bruttoeinkommen nicht übersteigen.

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