So berechnen Sie die Umsatzsteuer auf einer Rechnung in der Kreditorenbuchhaltung

Bei der Erstellung einer Rechnung für einen Kunden müssen Sie in einigen Fällen Umsatzsteuer erheben. Um die fällige Umsatzsteuer zu berechnen, müssen Sie zuerst Informationen vom Finanzamt des Staates einholen und die Rechnungsdetails sorgfältig analysieren. Nach der Berechnung des fälligen Betrags müssen Sie diese Informationen in die Rechnung sowie in Ihr Kreditorensystem eingeben.

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Finden Sie den Umsatzsteuersatz in Ihrem Bundesland. Als Faustregel gilt, dass Sie den Umsatzsteuersatz für Verkäufe an Kunden in dem Bundesstaat oder in anderen Bundesstaaten, in denen Sie geschäftlich tätig sind, erheben und an Ihren eigenen Staat zahlen müssen. Überprüfen Sie Ihr staatliches Umsatzsteuergesetz zur Bestätigung. Nehmen Sie in diesem Beispiel eine staatliche Umsatzsteuer von 8 Prozent an.

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Identifizieren Sie alle steuerpflichtigen Positionen auf der Rechnung. Im Allgemeinen ist ein steuerpflichtiger Gegenstand ein materielles Produkt, das der Käufer für seine eigenen Bedürfnisse als Endbenutzer verwenden möchte. Dienstleistungen und Produkte, die zum Wiederverkauf erworben werden, fallen (mit einigen Ausnahmen) normalerweise nicht unter die Definition von steuerpflichtiger Ware. Wenden Sie sich erneut an Ihre Umsatzsteuerordnung.

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Summe der zu versteuernden Waren und multiplizieren Sie diese Summe mit dem Umsatzsteuersatz, um den Umsatzsteueraufwand für die Rechnung zu ermitteln. Angenommen, die zu versteuernden Positionen auf der Rechnung belaufen sich auf 100 US-Dollar. In diesem Beispiel beträgt die Gesamtsteuer auf die Rechnung 8 US-Dollar.

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Geben Sie die Zahl in den Umsatzsteuerbereich Ihrer Rechnung sowie in Ihr Kreditorensystem für diese bestimmte Rechnung ein, um genaue Aufzeichnungen zu führen. Einige Softwareprogramme für Kreditoren aktualisieren die Rechnung vor dem Drucken automatisch mit diesen Informationen. Sie müssen diesen Betrag beiseite stellen, wenn der Kunde seine Rechnung zur Weiterleitung an das Umsatzsteuerbüro des Staates bezahlt.

Spitze

  • Fügen Sie am Ende der Rechnung eine kurze Notiz hinzu, um den Grund für die Umsatzsteuer zu erläutern, wenn der Kunde nicht weiß, dass einige der Artikel steuerpflichtig sind.

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