So integrieren Sie eine Tochtergesellschaft

Als Kleinunternehmer können Sie eine Tochtergesellschaft auf die gleiche Weise gründen, wie Sie Ihr erstes Unternehmen gegründet haben. Ihr kleines Unternehmen wird die Tochtergesellschaft kontrollieren und zumindest einen Teil seiner Aktien besitzen. Sie müssen Ihr kleines Unternehmen und die Tochtergesellschaft als separate juristische Personen anerkennen lassen. Andernfalls könnte ein Gericht die Muttergesellschaft für die Schulden der Tochtergesellschaft haftbar machen.

1

Erstellen Sie die Satzung. Diese enthalten grundlegende Informationen über die Tochtergesellschaft und andere Bestimmungen, die Sie für die Gründung der Gesellschaft als angemessen erachten.

2

Nennen Sie die Tochtergesellschaft. Aus dem Namen muss klar hervorgehen, dass es sich bei der Gesellschaft nicht um eine Person, sondern um eine juristische Person handelt. Sie tun dies, indem Sie im Namen der Tochtergesellschaft "Firma", "Gesellschaft", "beschränkt" oder "eingetragen" angeben.

3.

Fügen Sie die Kapitalstruktur der Tochtergesellschaft hinzu. Dies entspricht der Anzahl der Aktien und der Aktienklasse, die die Tochtergesellschaft ausgeben kann.

4

Geben Sie den Namen des registrierten Agenten und die Adresse des eingetragenen Sitzes an. Der eingetragene Vertreter erhält ein Verfahren, wenn jemand Ihre Tochtergesellschaft in eine Rechtssache verwickelt.

5

Geben Sie die Namen und Adressen der einzelnen Gründer an, die Personen, die die Satzung unterschreiben. Geben Sie die Adresse des Hauptsitzes der Tochtergesellschaft an, falls sie vom eingetragenen Sitz abweicht.

6

Geben Sie den Zweck der Gründung der Tochtergesellschaft an. Einige Staaten sehen diesen Schritt als optional an.

7.

Erstellen Sie andere Rückstellungen. Die Satzung kann optionale Bestimmungen zur Geschäftsführung und zur Regelung der Geschäftsangelegenheiten enthalten. Um zu verhindern, dass die Muttergesellschaft für die Schulden der Tochtergesellschaft haftbar gemacht wird, können Sie Bestimmungen enthalten, die festlegen, dass die Tochtergesellschaft und die Muttergesellschaft als getrennte Unternehmen tätig sind. Dies könnte bedeuten, dass Mutter und Tochtergesellschaft verschiedene Personen ernennen müssen, die als Direktoren und leitende Angestellte jeder Gesellschaft dienen sollen.

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Reichen Sie die Satzung bei Ihrem Staatssekretär oder einer anderen vom Staat benannten Stelle ein und zahlen Sie die Anmeldegebühr.

Warnung

  • Wenden Sie sich an einen Anwalt, bevor Sie Ihre Tochtergesellschaft gründen.

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