Markenrechte für Firmenlogos

Ihr Firmenlogo ist markenrechtlich geschützt, sobald Sie es in Ihrem Unternehmen einsetzen. Das grundlegende Markenrecht schützt Ihr ausschließliches Recht, Ihr Firmenlogo zu verwenden, ohne sich bei einer staatlichen Behörde registrieren zu müssen. Die Registrierung Ihres Firmenlogos bietet jedoch einen besseren Schutz Ihrer Markenrechte. Abhängig von Ihren geschäftlichen Anforderungen und der Besonderheit Ihres Logos können Sie Ihr Firmenlogo unter Landes-, Bundes- oder internationalem Recht registrieren.

Grundrechte der Marke

Das grundlegende Niveau des Markenrechts in den Vereinigten Staaten leitet sich aus dem sogenannten Common Law ab. Diese Art von Gesetz hängt nicht von der Gesetzgebung des Staates oder der Bundesregierung ab, sondern ist in den gerichtlichen Entscheidungen der staatlichen Gerichte verankert. Wenn ein geschäftlicher Wettbewerber Ihr Unternehmenslogo ohne Ihre Zustimmung verwendet, können Sie den Konkurrenten vor einem staatlichen Gericht wegen Unterlassungsklage verklagen, d. H. Eine gerichtliche Anordnung, nach der Ihr Konkurrent die Verwendung Ihres Firmenlogos aufgibt. Eine wesentliche Einschränkung der Markenrechte des Common Law ist der geografische Bereich, in dem Sie Ihre Rechte durchsetzen können. Im Allgemeinen können Sie keine Markenrechte nach Common Law außerhalb des Bereichs durchsetzen, in dem Sie Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistungen vermarkten.

Staatliche Markenrechte

Ihr Firmenlogo kann in dem Bundesstaat registriert werden, in dem sich Ihr Unternehmen befindet, sowie in jedem anderen Bundesstaat, in dem Ihr Unternehmen geschäftlich tätig ist. In den meisten Staaten ist eine Markenanmeldung beim Außenministerium erforderlich, wie in Texas. Das Niveau des Markenschutzes nach Landesrecht ist von Staat zu Staat unterschiedlich. Beispielsweise ist ein in Texas geschütztes Logo fünf Jahre gültig, bevor es erneuert werden muss. In Arizona ist die Registrierung 10 Jahre lang gültig, bevor eine Erneuerung erforderlich ist. Der Schutz einer nach Landesrecht eingetragenen Marke ist auf den Registrierungsstatus beschränkt.

Federal Markengesetze

Das vorrangige Bundesgesetz für Markenrechte wird als Lanham Act bezeichnet, wobei die Registrierung von Marken ausschließlich vom US-Patent- und Markenamt gehandhabt wird. Durch die Registrierung Ihres Firmenlogos beim USPTO erwerben Sie bedeutende Markenrechte nach Bundesrecht, die nach landesrechtlichem oder gewöhnlichem Recht nicht verfügbar sind. Eine bundesweite Markenregistrierung ist beispielsweise bundesweit gültig, gilt in einer Markenverletzungsklage als gültig und ist fünf Jahre nach der Registrierung unanfechtbar. Das Lanham-Gesetz gibt Ihnen auch das Recht, die Gewinne zu verletzen, die ein Rechtsverletzer mit Ihrer Marke erzielt, sowie dreifache Schäden, wenn der Verletzer in böser Absicht gehandelt hat.

Madrider Protokoll

Die internationale Markenanmeldung für viele Länder wird durch einen Vertrag geregelt, der als Madrider Protokoll bekannt ist. Bis Januar 2012 hatten die USA und 85 andere Länder den Vertrag unterzeichnet. Sie können eine internationale Markenanmeldung für Ihr Firmenlogo beim USPTO einreichen, wenn das Logo bereits beim USPTO registriert ist oder eine Anmeldung anhängig ist. Das USPTO leitet Ihren Antrag an das Internationale Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf (Schweiz) weiter. Mit der Einreichung der internationalen Anmeldung stellen Sie in allen Ländern, die den Vertrag unterzeichnet haben, einen Antrag auf Markenanmeldung. Dieses Verfahren vereinfacht die internationale Registrierung, indem nur ein Antrag für alle Länder verlangt wird. Das Schutzniveau für Ihre Marke in einem anderen Land hängt jedoch von den Markengesetzen dieses Landes ab.

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