Was sind zulässige Geschäftskosten für Babysitting?

Als Babysitter, der Kinderbetreuung gegen Entschädigung anbietet, können Sie bestimmte Ausgaben abziehen, die mit dem Tagesgeschäft Ihres Unternehmens in Verbindung stehen. Unabhängig davon, ob Sie Babysitting-Dienste in Ihrer Wohnung anbieten oder zu anderen Orten reisen, fallen Ihnen bestimmte Kosten an, die bei der Erfüllung Ihrer täglichen Arbeitsaufgaben anfallen.

Reisekosten

Wenn Ihr Baby-Sitting-Geschäft Sie zu zeitweiligen Arbeitsaufträgen und Kundenbesuchen von zu Hause weg reisen muss, können Sie die mit Ihrer Reise verbundenen Kosten abziehen. Dasselbe gilt, wenn Sie ein Kind zu Musikunterricht oder anderen Aktivitäten als Teil Ihres Geschäfts fahren müssen. Sie müssen den Ort Ihres Steuerheims bestimmen, dh die gesamte Stadt oder den allgemeinen Ort Ihrer Hauptgeschäftsstelle. Ihr Hauptgeschäftssitz kann Ihr Home Office oder ein anderer Standort sein, an dem Sie Ihr Geschäft regelmäßig betreiben. Sie können die Kosten für Mahlzeiten, Unterkunft und Reise in Abzug bringen, wenn Sie mehr als einen normalen Arbeitstag in der Unterkunft verbringen.

Fahrtkosten

Die Fahrtkosten von zu Hause zur Arbeit sind in der Regel nicht als Geschäftskosten abzugsfähig. Wenn Sie jedoch Ihr Baby-Sitting-Geschäft in Ihrem Zuhause betreiben und einen Teil Ihres Hauses als Heimbüro verwenden, können Sie die Kosten, die Sie auf Ihrer Reise von Ihrem Hauptgeschäftssitz, dh Ihrem Heimbüro, auf andere Arbeitsplätze und andere verursachen, abziehen Häuser der Kunden. Wenn Ihre Hauptgeschäftsstelle ein separater Standort als Ihr Wohnort ist, können Sie die Fahrt- und Reisekosten von einem Arbeitsplatz zum anderen abziehen. Sie können jedoch keine Reisekosten von Ihrem Wohnort zu Ihrem Hauptgeschäftssitz abziehen, wenn Sie Ihr Unternehmen nicht betreiben Geschäft bei Ihnen zu Hause.

Home Office-Ausgaben

Wenn Ihr Zuhause für Ihr Unternehmen genutzt wird - wenn Sie einen Teil Ihres Hauses für die Kinderbetreuung nutzen - können Sie bestimmte Kosten abziehen, die sich auf die geschäftliche Nutzung Ihres Hauses beziehen. Ihr Heimbüro muss als Ihr Hauptgeschäftssitz betrachtet werden und Sie müssen Ihr Geschäft regelmäßig in Ihrem Haus betreiben. Sie können die Kosten für Ausrüstung und Verbrauchsmaterialien, die für Ihr Unternehmen verwendet werden, abziehen, wie z. B. Mahlzeiten für Kinder, Spielzeug, Unterrichtsmaterial und andere Artikel, die für den Geschäftsbetrieb verwendet werden. Sie können auch Dienstprogramme abziehen, aber nur die Kosten, die mit dem Betrieb Ihres Unternehmens verbunden sind - ein Teil, der sich nach dem Prozentsatz Ihres Eigenheims richtet, der ausschließlich geschäftlich genutzt wird.

Werbeaufwendungen

Wenn Sie für Ihre Babysitter- und Kinderbetreuungsdienste werben, können Sie Ihre Werbekosten abziehen, sofern die Kosten von Ihrem Unternehmen als Kinderbetreuer abhängen.

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