Was bedeutet es, eine allgemeine Partnerschaft aufzulösen?

Die Auflösung der Partnerschaft erfolgt, wenn sich die Beziehung zwischen den Partnern bezüglich des Partnerschaftsgeschäfts ändert. Durch die Auflösung der Partnerschaft wird das Geschäft nicht automatisch beendet. Wenn sich die Partner entscheiden, das Geschäft nach dem Datum der Auflösung zu beenden, müssen sie die Angelegenheiten der Partnerschaft auflösen und alle interessierten Parteien benachrichtigen. In der Partnerschaftsvereinbarung können auch Einzelheiten zum Prozess der Beendigung der Partnerschaft angegeben werden.

Allgemeine Partnerschaft

Sofern in der Partnerschaftsvereinbarung nicht der Anteil der Interessen jedes Partners am Unternehmen und die Beteiligung der Partner an den Gewinnen und Verlusten des Unternehmens angegeben sind, sind alle Partner einer General Partnership gleichermaßen an den Gewinnen und Verlusten beteiligt. Außerdem ist jeder Partner gleichermaßen an den Managementfunktionen des Unternehmens beteiligt, es sei denn, die Partnerschaftsvereinbarung beschränkt die Befugnis eines Partners, Entscheidungen im Namen des Unternehmens zu treffen. Wenn mindestens ein Partner nicht mehr mit der Partnerschaft verbunden ist, erfolgt die Auflösung der Partnerschaft.

Dissoziation des Partners

Eine Änderung im Partnerschaftsgeschäft kann eintreten, wenn ein Partner aus einem anderen Grund zurücktritt oder das Geschäft verlässt. Anstatt das Geschäft zu beenden und die geschäftlichen Angelegenheiten abzuwickeln, können die verbleibenden Partner die Beteiligung des dissoziierten Partners am Geschäft aufkaufen. Der Anteil eines Partners ist der Betrag des Kapitalkontos der Person, wenn alle Vermögenswerte verkauft und an jeden Partner im Verhältnis zu ihren Interessen am Unternehmen verteilt werden. Wenn sich ein Partner zu Unrecht vom Geschäft distanziert, haftet der Partner gegenüber der Partnerschaft für Verbindlichkeiten, die aus dem Geschäft entstanden sind.

Das Geschäft beenden

Die Partner können durch einstimmige Zustimmung in einer Generalpartnerschaft die Beendigung des Geschäfts und die Abwicklung der Geschäftsangelegenheiten bei einer Änderung der Beziehung zwischen den Partnern vereinbaren. Alternativ kann die Partnerschaft gemäß den Bedingungen der Partnerschaftsvereinbarung automatisch aufgelöst werden. Das Geschäft bleibt jedoch bestehen, bis die Partner die Geschäfte des Unternehmens vollständig abgewickelt haben. Alle Schulden und Verbindlichkeiten der Partnerschaft müssen durch die Liquidation von Partnerschaftsvermögen beglichen werden. Die materiellen Vermögenswerte des Unternehmens können auch verkauft werden, um die Schulden der Gesellschaft zu begleichen. Die verbleibenden Gelder werden an die Partner proportional zu ihren Kapitalkonten oder gemäß den Bedingungen des Partnerschaftsvertrags verteilt. Wenn die Partnerschaft nach der Liquidation von Vermögenswerten weiterhin Schulden trägt, haften die Partner in Bezug auf ihre Kapitalkonten ebenfalls für die Erfüllung dieser Schulden.

Auflösungsbescheid

Alle interessierten Parteien des Unternehmens müssen über die Auflösung der Partnerschaft informiert werden. Wenn ein Partner die persönlich haftende Gesellschafterin verlässt, müssen Dritte wie Gläubiger und Geschäftskunden darüber informiert werden, dass ein Partner nicht mehr befugt ist, die Partnerschaft an vertragliche Vereinbarungen zu binden. Wenn die Partner das Unternehmen kündigen wollen, müssen die staatlichen und bundesstaatlichen Steuerbehörden sowie Gläubiger und Geschäftskunden über die Kündigung informiert werden. Alle eingetragenen Geschäftslizenzen und Genehmigungen müssen ebenfalls storniert werden.

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