Was ist ein 3 (21) Treuhänder?

Im Jahr 1974 wurde das Employee Retirement Income Security Act verabschiedet, um die Anteile der Arbeitnehmer und ihrer Begünstigten, die an Pensionsplänen teilnehmen, zu schützen. Das Gesetz legt Regeln für die steuerliche Behandlung von Pensionsplänen fest. Sie erfordert eine angemessene finanzielle Offenlegung, um die Teilnehmer und ihre Begünstigten zu planen, bietet Zugang zu den Bundesgerichten und leitet das Verhalten der Treuhänder.

Treuhänder verstehen

Nach ERISA Section 3 (21) ist ein Treuhänder eine Person, die in Bezug auf die Altersvorsorge der Arbeitnehmer über einen Ermessensspielraum verfügt oder über den Plan oder sein Vermögen verfügt. Darüber hinaus gibt die Person dem Plan eine finanzielle oder Anlageberatung für eine Gebühr oder ist für die Verwaltung des Plans verantwortlich. Der Inhalt der von einer Person ausgeführten Funktion ist der Schlüssel zur Entscheidung eines Treuhänders. Diejenigen, die Leistungen für die Altersversorgung von Mitarbeitern erbringen, wie etwa Planberater, deren Beratung die Pläne beeinflusst, sind Treuhänder. Zu den Funktionen, die Treuhänder durchführen, gehören die Auswahl und Überwachung von Investitionsinstrumenten, die Ernennung von Treuhändern für Pläne und die Interpretation von Planbestimmungen.

Pflichten und Verantwortungen

Personen, die im Rahmen von ERISA 3 (21) als Treuhänder benannt wurden, sind für Handlungen nur in dem Umfang ihrer Befugnisse oder Kontrolle verantwortlich, die sie ausüben. Treuhänder müssen ihre Aufgaben unter Berücksichtigung der Interessen des Plan-Teilnehmers und ihrer Begünstigten erfüllen. Daher müssen sie mit großer Sorgfalt, Sorgfalt und Umsicht handeln. Treuhänder, denen die entsprechenden Fähigkeiten, Erfahrungen und Kenntnisse fehlen, um Entscheidungen für eine korrekte Anlage des Planvermögens zu treffen, müssen eine unabhängige Beratung in Anspruch nehmen. Selbst wenn sie die Dienste eines Dritten in Anspruch nehmen, können Treuhänder dem Rat des Dritten nicht blind gegenüberstehen.

Voller und begrenzter Umfang

Es gibt zwei Arten von 3 (21) Treuhändern: einen begrenzten Treuhandbereich und einen vollen Treuhandbereich. Der Treuhänder mit beschränktem Umfang ist im Wesentlichen ein vom Planungssponsor beauftragter Planberater. Eingeschränkte Treuhänder empfehlen Plananlagemöglichkeiten und beraten zu anderen Fragen, die mit dem Plan in Zusammenhang stehen, beispielsweise Bedenken hinsichtlich der Vorsicht. Der Treuhänder für den vollen Geltungsbereich ist im Wesentlichen die genannte oberste Autorität über den Vorsorgeplan für die Arbeitnehmer, in der Regel ein Arbeitgeber oder ein Plansponsor. Der Plan-Sponsor kann seine Aufgaben an einen anderen Treuhänder, den Treuhänder mit beschränktem Umfang, delegieren.

3 (28) Treuhand- und Rechtsverpflichtungen

Im Gegensatz zu 3 (21) Treuhändern ist der 3 (28) Treuhänder in der Regel ein etablierter und registrierter Investmentmanager, beispielsweise eine Bank, eine Versicherungsgesellschaft oder ein registrierter Investmentmanager. Diese Entität oder Person übernimmt eine wesentliche Verantwortung für die Verwaltung und Verwaltung des Planvermögens. Im Rahmen von ERISA verfügen 3 (28) Treuhänder über ein Ermessen, um Entscheidungen zu treffen, die Auswirkungen auf die Vorsorgepläne der Arbeitnehmer haben. Im Gegensatz dazu legt Abschnitt 3 (21) dem Berater keinen Ermessensspielraum auf, da der Berater in diesem Abschnitt lediglich zustimmt, nichtdiskretionäre Empfehlungen oder Ratschläge zu geben. Gemäß § 3 Abs. 28 delegiert der Plansponsor die gesetzliche Haftung auf den bestellten Treuhänder, während gemäß § 3 Abs. 21 die gesetzliche Haftung beim Plansponsor verbleibt.

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