Was ist ein 50/50-Partnerschaftsvertrag?

Laut dem Office of Advocacy der Small Business Administration wurden 2009 mehr als 552.000 Arbeitgeberfirmen eröffnet. Viele dieser Unternehmen, die unter der gesetzlichen Definition gegründet wurden, nannten eine Partnerschaft. Es gibt zwei Arten von Partnerschaftsvereinbarungen - allgemeine Partnerschaft und Kommanditgesellschaft. Partner, die eine 50/50-Partnerschaftsvereinbarung eingegangen sind, können die Partnerschaft jederzeit auflösen. Wenn ein an einem 50/50-Vertrag beteiligter Partner stirbt, wird die Partnerschaft automatisch beendet.

50/50 Partnerschaft

Im Rahmen eines 50/50-Partnerschaftsvertrags ist jeder Partner zu gleichen Teilen am Gewinn oder Verlust des Unternehmens beteiligt. Darüber hinaus hat jeder Partner eine gleiche Stimme bei der Geschäftsführung. Oft bringen die Parteien, die eine 50/50-Partnerschaft eingehen, unterschiedliche Ressourcen in das Unternehmen ein. In einigen Fällen verfügt ein Partner möglicherweise über die Geschäftsfähigkeiten, die zur Verwaltung des Geschäfts erforderlich sind, während der andere Partner über das zur Finanzierung des Geschäfts erforderliche Finanzkapital verfügt. Diese Parteien schließen auf Grundlage dieser Beiträge eine 50/50-Partnerschaftsvereinbarung ab.

Vertragsbedingungen

Zu den wichtigsten Begriffen, die in eine 50/50-Partnerschaftsvereinbarung aufgenommen werden sollen, gehören der Name der Partnerschaft, spezifische Beiträge jedes Partners zur Partnerschaft, die Befugnis jedes Partners, die Partnerschaft an Schulden oder Verträge zu binden, spezifische Pflichten jedes Partners, die Lösung von Streitigkeiten und wie Entscheidungen getroffen werden. Für jeden Begriff ist keine gleichmäßige Trennung zwischen den Partnern erforderlich. Zum Beispiel kann ein Partner die Kreditlinie zu 100 Prozent für die Partnerschaft bereitstellen, während der andere Partner 100 Prozent der erforderlichen Immobilien bereitstellt. Trotz der unterschiedlichen Beitragsprozente ist jeder Partner zu 50/50 an Gewinn und Verlust beteiligt.

Kaufen Verkaufen

Der Kauf- / Verkaufsteil einer 50/50-Partnerschaftsvereinbarung erfüllt eine sehr wichtige Funktion. Dieser Teil der Vereinbarung regelt die Bedingungen für den Fall des Aufkaufs, Todes, der Scheidung, des Rücktritts oder des Ausscheidens eines Partners. Ohne diesen Teil des 50/50-Partnerschaftsvertrags wird die Partnerschaft gemäß dem Einheitlichen Partnerschaftsgesetz und verschiedenen Landesgesetzen aufgelöst. Dieser Teil der Vereinbarung stellt sicher, dass das Geschäft der Partner wie ursprünglich geplant weitergeführt wird.

Sonderzuweisungen

Sonderzuweisungen beziehen sich auf unverhältnismäßige Gewinnausschüttungen, die in einem 50/50-Partnerschaftsvertrag enthalten sind. Ein Beispiel für eine spezielle Zuteilung ist, dass einem 50/50-Partner 70 Prozent des Gewinns des Unternehmens und dem anderen 50/50-Partner 30 Prozent des Gewinns zugewiesen werden.

Überlegungen

Bei den 50/50-Partnerschaften gibt es eine Reihe von Fallstricken zu beachten. Häufig leistet eine Partei einen ungleichen Anteil an Zeit, Geld, Krediten, Vermögenswerten oder anderen Ressourcen, die zur Führung des Unternehmens erforderlich sind. Darüber hinaus verzögern sich wichtige Geschäftsentscheidungen häufig, wenn die Partner keine Einigung erzielen. Partner in einer 50/50-Partnerschaft reduzieren ihren Eigentumsanteil häufig auf jeweils 49 Prozent und geben die 2 Prozent an eine dritte vertrauenswürdige Partei. Dieser Dritte hat die entscheidende Stimme, wenn die beiden Mehrheitspartner keine Entscheidung treffen können. Das Gesetz hat Abhilfemaßnahmen für 50/50 Partnerschaften, die keine wesentliche Vereinbarung treffen können, und das Geschäft kommt zum Erliegen. In diesem Fall tritt das Gericht ein und liquidiert die Vermögenswerte des Unternehmens.

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