Welche Artikel sind in einem Unternehmen steuerlich absetzbar?

Wenn ein Unternehmer ein kleines Unternehmen leitet, gibt er oft viel Geld aus, um Einnahmen zu erzielen. Der Internal Revenue Service (IRS) kategorisiert diese Ausgaben als Geschäftsausgaben oder Kapitalausgaben. Die Geschäftskosten, die als laufende Kosten der Geschäftsabwicklung definiert werden, umfassen die notwendigen Gehälter, Reisekosten und Büromieten. Ein Kapitalaufwand hingegen bezeichnet bestimmte erforderliche Einkäufe wie Fertigungsmittel oder Fahrzeuge. Viele dieser Ausgaben sind steuerlich absetzbar.

Reise

In Situationen, in denen ein Unternehmer oder seine Mitarbeiter aus geschäftlichen Gründen reisen müssen, sind die mit diesen Reisen verbundenen Kosten vollständig steuerlich absetzbar. Dies beinhaltet Bodentransport, Mietwagen und Flugkosten. Darüber hinaus ermöglicht der IRS auch die Ableitung der so genannten "Leben auf der Straße" -Kosten, wie z. B. Reinigung, Taxipreis und eventuell an Dienstleister gezahlte Trinkgelder. Die Ausnahme von dieser Regel sind Mahlzeiten. Es können nur 50 Prozent des Frühstücks, Mittag- und Abendessen sowie Snacks während einer Geschäftsreise abgezogen werden. In Fällen, in denen Reisen geschäftlich und zum persönlichen Vergnügen sind, sind nur Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Arbeit steuerlich absetzbar.

Büro

Wenn ein Unternehmer Büroräume für sein Geschäft mietet, darf er die Nutzungskosten von seinen Steuern abziehen. Wenn sie wie viele kleine Unternehmer von zu Hause aus arbeitet, kann sie verschiedene Kosten abziehen, sofern sie zwei Kriterien erfüllt. Erstens muss ein Teil des Hauses ausschließlich der Geschäftsführung gewidmet sein, beispielsweise einem Dachboden, der als Büro dient. Die zweite Bestimmung verlangt, dass der Wohnsitz ihr Hauptgeschäftssitz ist. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, basiert der Steuerabzug auf dem prozentualen Anteil ihres Eigenheims. Die abzugsfähigen Ausgaben umfassen Nebenkosten, Hypothekenzinsen, Versicherungen und erforderliche Reparaturen an der Immobilie.

Kapitalaufwendungen

Viele Kapitalaufwendungen sind auf der Grundlage ihres abgeschriebenen Wertes abzugsfähig, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen. Erstens muss sich das beanspruchte Eigentum im Eigentum des alleinigen Eigentümers oder des Unternehmens befinden. Zweitens muss die Immobilie aktiv genutzt oder zur Erzielung von Erträgen gehalten werden. Es muss auch eine Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr haben - Einwegprodukte sind in der Regel nicht abzugsfähig. Abzugsfähiges Eigentum muss auch eine natürliche Lebensdauer haben, beispielsweise einen Computer, der mit der Zeit veraltet und letztendlich veraltet ist. Schließlich darf die Immobilie nicht im selben Jahr wie der versuchte Abzug erworben worden sein.

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