So blockieren Sie Personen, die Ihre Tweets nicht sehen können, ohne sie nachzulassen

Verwenden Sie die Sperrfunktion von Twitter, um einen Follower davon abzuhalten, Ihre Firmen-Tweets zu sehen. Wenn Sie dem von Ihnen gesperrten Benutzer folgen, führt die Verwendung der Funktion "Sperren" dazu, dass Ihr Konto dem Benutzer nicht mehr folgt. Wenn Sie verhindern möchten, dass bestimmte Personen Ihre Tweets sehen, ohne sie weiterzuverfolgen, aktivieren Sie die Funktion "Meine Tweets schützen", um Ihre Tweets privat zu machen. Wenn Sie Ihre Tweets schützen, müssen Benutzer Sie anweisen, Ihnen zu folgen. Nur die von Ihnen genehmigten Personen können Ihre Tweets anzeigen. Ihr geschütztes Konto kann jedem Twitter-Benutzer folgen, es sei denn, dieser Benutzer hat Sie blockiert.

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Melden Sie sich bei Ihrem Twitter-Konto an und tippen Sie auf das Zahnradsymbol, um das Dropdown-Menü von Twitter zu öffnen.

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Klicken Sie auf die Option "Einstellungen", um das Menü Kontoeinstellungen zu öffnen.

3.

Aktivieren Sie das Kontrollkästchen "Meine Tweets schützen" im Abschnitt "Twitter-Datenschutz" der Seite "Kontoeinstellungen".

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Klicken Sie auf die Schaltfläche "Änderungen speichern", um die Einstellungen zu speichern. Follower müssen nun genehmigt werden und nur die von Ihnen genehmigten können Ihre geschützten Tweets anzeigen.

Tipps

  • Der Schutz Ihres Kontos führt nicht dazu, dass Ihr Konto denjenigen nicht folgt, denen Sie bereits folgen.
  • Wenn ein Twitter-Benutzer anfordert, Ihnen zu folgen und Ihre geschützten Tweets anzuzeigen, wird auf Ihrer Profilseite eine Benachrichtigung zur Follower-Anforderung angezeigt. Klicken Sie auf die Benachrichtigung, um die Anforderung zu bestätigen oder abzulehnen.

Warnung

  • Selbst wenn Sie einen Benutzer blockieren, kann er die Tweets auf Ihrer Profilseite anzeigen, auch wenn die Nachrichten nicht mehr in seiner Timeline angezeigt werden. Durch Aktivieren der Funktion "Schützen Sie Ihre Tweets" werden die Tweets auf Ihrer Profilseite vor denjenigen verborgen, die Sie nicht ausdrücklich genehmigt haben.

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