Wie ein Limited Partner von einer Limited Partnership zurücktreten kann

Das Einheitliche Partnerschaftsgesetz definiert eine Partnerschaft als eine Vereinigung von zwei oder mehr kompetenten Personen, die als Miteigentümer eines Unternehmens zur Erzielung eines Gewinns tätig werden soll. Eine Kommanditgesellschaft besteht aus mindestens einem Kommanditist und einem Komplementär. Ein Kommanditist hat keinen Einfluss auf die Verwaltung der Partnerschaft. Wie ein Kommanditist von einer Kommanditgesellschaft zurücktreten kann, hängt von den Gesetzen ab, unter denen die Kommanditgesellschaft gebildet wurde.

Gründung einer Kommanditgesellschaft

Zwei oder mehr Personen können eine Kommanditgesellschaft aufstellen, indem sie eine Bescheinigung über eine Kommanditgesellschaft beim Staatssekretär in dem Staat, in dem sie die Partnerschaft begründen, einreichen. Dieses Zertifikat enthält den Namen der Partnerschaft. Name und Adresse des Agenten, der den Prozessdienst erhalten kann; Namen und Anschriften aller persönlich haftenden Gesellschafter; und der späteste Zeitpunkt, zu dem sich die Kommanditgesellschaft auflösen kann. Alle Komplementäre müssen das Zertifikat der Kommanditgesellschaft unterschreiben. Die Kommanditgesellschaft muss auch ein Büro unterhalten, in dem sie Aufzeichnungen wie das Zertifikat der Kommanditgesellschaft und die Partnerschaftsvereinbarung hält.

Partnerschaftsvertrag

Die Partnerschaftsvereinbarung stellt einen Vertrag zwischen den Inhabern der General Partnership dar. Es enthält Regeln, wie die Partner das Geschäft betreiben werden. Die Vereinbarung kann Einzelheiten zu Ereignissen enthalten, die die Auflösung der Kommanditgesellschaft auslösen würden; Höhe und Beschreibung des Beitrags jedes Partners zur Kommanditgesellschaft; etwaige Sonderrechte an Ausschüttungen an Partner; und die Zeiten und Ereignisse, die zusätzliche Beiträge von den Partnern auslösen.

Austritt aus der Partnerschaft

Ein Kommanditist hat das Recht, sich von der Kommanditgesellschaft in der vom Partnerschaftsvertrag vorgesehenen Art und Weise zurückzuziehen. Wenn der Partnerschaftsvertrag sich nicht mit dem Austritt von Kommanditisten befasst, gilt das Kommanditgesetz des Staates. In einem Staat, der dem revidierten Uniform Limited Partnership Act (RULPA) folgt, hat ein Kommanditist das Recht, von der Kommanditgesellschaft nur nach sechsmonatiger schriftlicher Kündigung an alle persönlich haftenden Partner auszutreten.

Trennung von der Partnerschaft

Wenn die Kommanditgesellschaft in einem Staat besteht, der dem Uniform Limited Partnership Act (ULPA) folgt, unterscheidet sich das Gesetz. Anstatt sich von einer Kommanditgesellschaft zurückzuziehen, distanziert sich die Kommanditistin nach ULPA von der Kommanditgesellschaft. Ein Kommanditist kann sich nicht freiwillig von der Kommanditgesellschaft trennen, wenn die Kommanditgesellschaft nicht gekündigt hat. Ein Kommanditist kann sich auch von der Kommanditgesellschaft trennen, wenn dies in der Partnerschaftsvereinbarung vorgesehen ist. Wenn die Partner einer Kommanditgesellschaft das Recht haben möchten, sich von der Kommanditgesellschaft zu distanzieren, ohne die Kommanditgesellschaft zu kündigen, sollten sie eine Vereinbarung über die Trennung in den Partnerschaftsvertrag aufnehmen.

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